Gemeinsam LEBEN lernen
Nutzungsverbot von Handys und anderen elektronischen Medien
Die Gesamtlehrerkonferenz der St. Ursula-Schulen hat nach Vorarbeit einer „Arbeitsgruppe Medien“ folgenden Beschluss gefasst:
„Die Nutzung von Handys, MP3-Playern, Spielekonsolen und vergleichbaren Geräten ist für die Schüler/innen auf dem Schulgelände – außer im Notfall mit Erlaubnis eines Lehrers – verboten.“
Erläuterung: Das Nutzungsverbot soll folgenden Zielen dienen:
„Die Nutzung von Handys, MP3-Playern, Spielekonsolen und vergleichbaren Geräten ist für die Schüler/innen auf dem Schulgelände – außer im Notfall mit Erlaubnis eines Lehrers – verboten.“
Erläuterung: Das Nutzungsverbot soll folgenden Zielen dienen:
- Schutz vor Gewalt:
- vor Pornographie, Gewaltdarstellungen
- davor, Opfer von Happy Slapping-Darstellungen zu werden
- vor Mobbing, z. B. über SMS - Verhinderung von Störungen im Miteinander:
- keine zusätzliche Störung der Beziehungen durch oben genannte Punkte
- kein Rückzug auf Medien statt Kommunikation mit Klassenkameraden
- keine übertriebene Beschäftigung mit privaten/außerschulischen Beziehungen - Verhinderung von Störungen des Unterrichts
- keine Störung der Konzentration im Unterricht durch SMS-Schreiben u. ä.
- keine Störung durch Klingeln u. ä. - Schutz vor Straffälligkeit
- keine Bilder von Lehrern und Schülern ohne deren Zustimmung
- keine Filme vom Unterrichtsgeschehen
- keine Weitergabe von Darstellung, die dem Strafrecht unterliegen - Schutz vor Kosten
- Schutz vor Strahlung