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Gemeinsam LEBEN lernen

Gottesdienste in den St. Ursula-Schulen

DSCI0262_editedIm Rahmen der Angebote der Schulseelsorge besitzen die Gottesdienste eine zentrale Bedeutung. Sie werden für die gesamte Schulgemeinschaft oder für eine einzelne Klasse bzw. Klassenstufe angeboten. Die Teilnahme an den Gottesdiensten wird erwartet; sie ist jedoch grundsätzlich freiwillig. Da die Gottesdienste während der Unterrichtszeit stattfinden – es fällt jeweils eine Unterrichtsstunde aus –, müssen die Schülerinnen und Schüler, sofern sie nicht daran teilnehmen, einen beaufsichtigten Unterrichtsraum aufsuchen.

Die Schulgottesdienste finden zu Beginn und am Ende eines Schuljahres sowie vor den Hochfesten Weihnachten und Ostern statt; außerdem wird der St. Ursula-Tag (21. Oktober) mit einem Schulgottesdienst begangen. Für die Klassengottesdienste wird jede Klasse pro Schuljahr in der Regel ein Mal berücksichtigt; darüber hinaus haben die Eingangs- und Abschlussklassen zu Beginn und Abschluss der Schulzeit einen eigenen Gottesdienst. Die Religionslehrer/innen haben für die Vorbereitung der Gottesdienste die Verantwortung übernommen und erstellen zu Beginn eines jeden Schuljahres den Gottesdienstplan. Die Konzeption und Organisation werden in der Regel zusammen mit den Schülerinnen und Schülern innerhalb des Religionsunterrichts geleistet, hinsichtlich der musikalischen Gestaltung teilweise auch in Absprache mit den Musiklehrerinnen und Musiklehrern.
Zu Beginn des Schuljahres und vor den Osterferien finden gleichzeitig ein katholischer und ein evangelischer Gottesdienst statt (vor Ostern in der evangelischen Konfession auch mit Abendmahlsfeier). Der Schulgottesdienst am St. Ursula-Tag ist katholisch, während am Buß- und Bettag ein evangelischer Gottesdienst (in der Regel für höhere Klassen) angeboten wird. Alle anderen Schulgottesdienste sind ökumenisch. Bei den katholischen Messfeiern werden wir von den Priestern der Seelsorgeeinheit Villingen unterstützt.
Während der Corona-Pandemie gelten für die Nutzung der Klosterkirche die Vorgaben des Erzbischöflichen Ordinariats Freiburg für die Kirchen in der Erzdiözese, weshalb einige Änderungen in der traditionellen Regelung vorgenommen werden müssen.