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Gemeinsam LEBEN lernen

Kriterien für Preise und Belobigungen im Zeugnis

Am Ende des Schuljahres werden bei der Ausgabe der Jahreszeugnisse für besondere Leistungen der Schülerinnen und Schüler Preise und Belobigungen erteilt.

Grundsätzliche Voraussetzung für Preis und Lob: Kopfnoten mindestens "gut". In den Kernfächern darf keine 4 stehen, in Nichtkernfächern höchstens eine 4.

Gymnasium

Realschule

Beim Errechnen der Schnitte wird nach der ersten Dezimale abgebrochen. Alle Fächer zählen beim Durchschnitt gleichwertig – auch benotete AGs (AG-Noten zählen aber nicht zur Versetzung).

Für die Kursstufe 1 werden keine Preise und Lobe vergeben, da die Kursstufe auch keine Versetzung vorsieht. Stattdessen werden mit dem Abitur auf Vorschlag der Fachlehrer/innen auch zusätzliche Fachpreise für hervorragende Leistungen in einzelnen Fächern verliehen. Analog dazu können auch in der Realschulabschlussklasse Fachpreise vergeben werden.