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Gemeinsam LEBEN lernen

Im neuen Schuljahr: Noch nicht alles normal in der Schule



Die Corona-Pandemie hat St. Ursula – wie alle Schulen des Landes – in einen Ausnahmezustand versetzt. Auch zu Beginn des neuen Schuljahres ist noch nicht alles wieder wie zuvor. Zwar können voraussichtlich wieder die kompletten Klassen in den Unterricht kommen, doch haben die Behörden wegen der weiterhin bestehenden Ansteckungsgefahr mit dem gefährlichen Covid-19-Virus umfangreiche Vorgaben gemacht. Sie zu beachten, ist ein Gebot der Vernunft:

> Es sollte sich von selbst verstehen, doch ist es die wichtigste Verhaltensregel: Wer krank ist, muss zu Hause bleiben. Für den Umgang mit Erkrankungen gibt es ein Merkblatt des Landesgesundheitsamts, das hier abrufbar ist. Außerdem muss zu Hause bleiben, wer in direktem Kontakt mit einer infizierten Person stand oder steht. Vom Kontakt an gilt eine Quarantäne für 10 Tage, die nur durch einen negativen Test aufgehoben werden kann.

> Wenn Eltern Sorge haben, dass ihr Kind wegen einer gesundheitlichen Einschränkung in der Schule besonders gefährdet ist, können sie es ohne Attest vom Unterricht entschuldigen. Grundsätzlich sollte aber eine Ärztin/ein Arzt zu Rate gezogen werden.

> In der Schule gilt für die Schülerinnen und Schüler einer Klasse das Abstandsgebot nicht mehr. Allerdings sollen die Schüler einer Klasse im Schulhaus so weit wie möglich unter sich bleiben. Das gilt auch für die Pausen. Ausnahmen gibt es nur für kombinierte Gruppen, z. B. in der Kursstufe oder in den Profilfächern des Gymnasiums. Die klassenübergreifenden Gruppen im Sportunterricht sind größtenteils durch koedukative Gruppen ersetzt, auch in der Mittelstufe. Auf jeden Fall ausgeschlossen sind jahrgangsübergreifende Gruppen, weshalb z. B. die SMV-Arbeit oder das AG-Angebot stark eingeschränkt sind; auch die beliebte Patenparty für die neuen Fünftklässler/innen muss in diesem Jahr ausfallen. Im Pausenhof und in der Aula sind bestimmte Bereiche für die Unter- und Mittelstufe markiert. Die Jahrgänge ab Klasse 10 können sich ständig in ihren Klassenräumen aufhalten. Damit trotz dieser Maßnahmen die Durchmischung der Jahrgangsstufen reduziert wird, gibt es versetzte Pausenzeiten für die Unterstufe und einen an den Jahrgangsstufen orientierten Schichtbetrieb in der Mensa.

> Auf dem gesamten Schulgelände gilt weiterhin die Pflicht einer Mund-Nasen-Bedeckung, auch in den Klassenzimmern, die nur im Sportunterricht oder zur Nahrungsaufnahme abgelegt werden darf. Seit 19.10.2020 gilt durch Verordnung des Kultusministeriums, dass im Freien die Maske nicht getragen werden muss, wenn ein Abstand von 1,5 m zu anderen Personen eingehalten wird.

> Die „Einbahnstraßenregelung“ im Schulgebäude muss weiter eingehalten werden. Die Toilettenräume dürfen wie zuletzt immer nur von einer Schülerin bzw. einem Schüler betreten werden. Weiterhin werden Seife zum Händewaschen in den Unterrichtsräumen und Mittel zur Handdesinfektion zur Verfügung gestellt. Außerdem ist das Reinigungsteam auch vormittags unterwegs, um Kontaktflächen, wie Handläufe oder Türgriffe, zu desinfizieren. Wichtig ist das regelmäßige Lüften aller Räume, das mindestens alle 20 Minuten durchzuführen ist.

> Außerunterrichtliche Veranstaltungen können im ersten Schulhalbjahr immer noch nicht stattfinden, wenn sie mehrere Tage lang dauern würden (z. B. Studienfahrten, Schullandheimaufenthalte). Ob sie im zweiten Schulhalbjahr erlaubt werden, erfahren die Schulen erst zu einem späteren Zeitpunkt. Berufsorientierende Praktika können aber durchgeführt werden. Für den Fall, dass Fernunterricht stattfinden muss, werden hierzu gesonderte Hinweise folgen.

> Das Hygienekonzept der St. Ursula-Schulen ist hier nachzulesen. Die immer aktuellen Bestimmungen des Kultusministeriums sind nachzulesen unter www.km-bw.de.


Erster Ausblick auf die Abschlussprüfungen 2021

Wie im abgelaufenen Schuljahr werden die Realschulabschlussprüfung und die Abiturprüfung auch im Jahr 2021 nach hinten verschoben. Die Termine sind im Terminkalender der Schulhomepage aufgeführt.

Die Lehrkräfte der Abschlussklassen erhalten für die schriftlichen Prüfungen zusätzliche Prüfungsaufgaben zur Auswahl. Dadurch soll den während der Corona-Einschränkungen ggf. vorgenommenen Schwerpunkten besser entsprochen werden können. Die bisherigen Wahlmöglichkeiten für die Schüler/innen bleiben bestehen.

In der Realschule finden die Prüfungen in AES und Technik statt, ebenso die Kommunikationsprüfung in Englisch (früher EuroKom). Im Abitur ist an keine Änderung der bisher geplanten Prüfungsformate gedacht. Allerdings gilt in beiden Prüfungsarten wieder das „vereinfachte Korrekturverfahren“, d. h. in der schriftlichen Prüfung findet die Korrektur nur durch Lehrkräfte der eigenen Schule statt.


Online-Plattform „Sdui“ jetzt flächendeckend

Mit Beschluss der Gesamtlehrerkonferenz soll ab dem neuen Schuljahr die Online-Plattform „Sdui“ in allen Klassen verbindlich für die elektronische Übermittlung von Aufgaben und für Chats der Lehrkräfte mit ihren Klassen verwendet werden.

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